Absturzsicherung auf dem Dach: Wie oft muss geprüft werden?

Auf vielen Industrie- und Gewerbedächern sind Anschlageinrichtungen, Seilsysteme und Steigleitern installiert. Doch eine Absturzsicherung schützt nur, wenn sie funktioniert – und wenn die Menschen, die sie benutzen, wissen, wie. Hier erfahren Betreiber, Hausverwaltungen und Facility-Manager, welche Prüfungen regelmäßig fällig sind.

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich für sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege auf dem Dach ist der Betreiber bzw. Arbeitgeber. Das gilt auch dann, wenn auf dem Dach nur gelegentlich gearbeitet wird, etwa zur Wartung von Lüftungsanlagen, Photovoltaik oder zur Reinigung von Lichtbändern. Kommt es zu einem Unfall, wird als Erstes nach den Prüfnachweisen gefragt.

Anschlageinrichtungen: mindestens alle 12 Monate

Fest installierte Anschlageinrichtungen, also Einzelanschlagpunkte und Seilsysteme, müssen in der Regel mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person geprüft werden. Die genauen Vorgaben ergeben sich aus der Norm, der Zulassung und der Montage- bzw. Wartungsanleitung des Herstellers. Geprüft werden unter anderem Verankerung, Korrosion, Seilspannung, Endbefestigungen und die Kennzeichnung.

Persönliche Schutzausrüstung: vor jedem Einsatz und jährlich

Auffanggurte, Verbindungsmittel und Falldämpfer muss der Benutzer vor jeder Benutzung auf sichtbare Schäden kontrollieren. Zusätzlich ist mindestens einmal im Jahr eine Prüfung durch eine sachkundige Person vorgeschrieben – unabhängig davon, ob die Ausrüstung benutzt wurde oder nur im Schrank lag. Nach einem Sturz ist die Ausrüstung sofort auszusondern.

Unterweisung: Wissen geht schnell verloren

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz schützt vor tödlichen Gefahren. Wer sie benutzt, muss deshalb regelmäßig unterwiesen werden, mit praktischen Übungen. In der Praxis sehen wir immer wieder: Wenn Hausmeister oder Haustechniker wechseln, weiß der Nachfolger oft nicht, wie das System auf dem Dach funktioniert oder wo die Ausrüstung liegt.

Durchsturz: die unterschätzte Gefahr

Viele schwere Unfälle passieren nicht an der Dachkante, sondern mitten auf dem Dach. Lichtkuppeln, Lichtbänder, Lichtplatten und Wellplatten aus Faserzement gelten in der Regel als nicht durchtrittsicher. Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.1) müssen solche Bauteile durch Umwehrungen, Abdeckungen oder Unterspannungen gesichert sein, oder der Gefahrenbereich muss abgesperrt werden. Bei der Prüfung schauen wir deshalb nicht nur auf das Seilsystem, sondern auf die gesamte Dachfläche.

Rettung mitdenken

Eine Absturzsicherung verhindert den Sturz in die Tiefe. Wer aber im Gurt hängt, muss schnell gerettet werden, denn längeres Hängen im Gurt ist lebensgefährlich. Zu jedem Konzept mit persönlicher Schutzausrüstung gehört deshalb ein Plan, wie eine Person im Ernstfall gerettet wird.

Unsere Checkliste für Betreiber

  • Gibt es für jede Anschlageinrichtung einen aktuellen Prüfnachweis (nicht älter als 12 Monate)?
  • Wurde die persönliche Schutzausrüstung im letzten Jahr von einer sachkundigen Person geprüft?
  • Sind alle Personen, die aufs Dach gehen, unterwiesen – auch neue Mitarbeiter?
  • Sind Lichtkuppeln und Lichtbänder gegen Durchsturz gesichert?
  • Liegt ein Rettungskonzept vor?

Wenn Sie bei einem Punkt zögern, ist es Zeit für eine Prüfung.

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Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise aus der Praxis und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer Ihr Vertrag und die jeweils geltenden Vorschriften.